GEBÄUDE & TECHNIK Sankt Florian, hilf! Oder: Wie man in Situationen akuter Brand- und Wasserschäden selbst sinnvoll vorgeht. Früher war es üblich, den Heiligen Flo- rian anzurufen, um Schutz und Beistand zu erbitten, wenn Feuer, Kriege, Stürme, Dürren oder Ernteausfälle die Existenz bedrohten. Der Schutzpatron u. a. der Feu- erwehrleute gab auch einem verbreiteten Prinzip seinen Namen, nach dem akute Pro- bleme nicht etwa gelöst, sondern einfach verlagert werden – im Volksmund treffend formuliert mit dem Sprüchlein: Heiliger Sankt Florian Verschon’ mein Haus Zünd’ and’re an! Wie hält man es nun selbst mit dem Sankt- Florians-Prinzip? In der Regel hat man ja die Wahl, ob man gut vorbereitet in die Situa- tion eines Brand- oder Wasserschadens gerät, oder ihr völlig überrascht und entsprechend ratlos gegenübersteht. Da sich solche Ereig- nisse nicht ankündigen, sondern immer zur Unzeit passieren – kurz vor dem Start ins wohlverdiente Wochenende – kommt es darauf an, gut organisiert zu sein. Dabei sol- len die folgenden Ausführungen helfen, und zwar ausdrücklich beim Agieren an der „kalten Brandstelle“ oder im Falle eines der deutsch- landweit täglich hundertfach auftretenden Standardwasserschäden – nicht etwa wenn das Haus noch brennt oder im Zuge eines Jahrhunderthochwassers bereits meterhoch überschwemmt ist. Das ist Sache der Profi s, die man üblicherweise unter 112 erreicht. DER AUTOR DR. ERNST J. BAUMANN AllTroSan Baumann + Lorenz Trocknungsservice GmbH & Co. KG www.alltrosan.de 42 DDIVaktuell 02 | 18 Gefahr gebannt, und nun? Ist die akute Gefahr gebannt, steht man nach dem Abzug der „Floriansjünger“ allein am Schadensort, wenn auch im Kreise der Betroffenen – und hier ist der verantwort- liche Verwalter besonders gefordert. Die dann zu meisternden Aufgaben sind inzwi- schen so umfangreich und komplex gewor- den, dass es wenig hilfreich ist, zu sagen: „Hauptsache, ich weiß, wo es steht.“ Hier gilt es stattdessen, sich gedanklich und plane- risch zu wappnen. Zudem gibt es besondere Hinweise der Feuerwehren zum Verhalten auf der kalten Brandstelle, nachzulesen in der VdS-Richtlinie für Umweltschutz, VdS 2217 Umgang mit kalten Brandstellen. Sich rechtzeitig ein Bild machen Zu wissen, wo was steht, ist aus verwalteri- scher Sicht allerdings in einigen Bereichen doch von Belang: Sind alle erforderlichen Unterlagen zum Gebäude, z. B. Zeichnun- gen, Informationen über ggf. gelagerte Gefahrstoffe, Versicherungsdokumente, und die aktuellen Kontaktdaten der rele- vanten Ansprechpartner bei Versicherer, Fachsanierer, Heizungs-/Sanitärbetrieb, Gebäudereiniger etc. zur Hand? Insbesondere die Übernahme eines neuen Verwaltungsobjekts sollte daher nicht nur auf dem Papier stattfi nden, sondern durch eine Begehung vor Ort mit Blick für even- tuell eintretende Schadensfälle vertieft wer- den: Gibt es im Falle eines Falles Stellfl ächen für Container, ausgewiesene Lagerplätze, z. B. Garagen, für zu bergendes Inventar der Bewohner, einen benannten Ansprech- partner vor Ort, Material zur Absperrung von Wegen und Gebäudeteilen, Warn- schilder? Ist bekannt, wo im Gebäude sich Absperrhähne für Wasser befi nden, sind diese zugänglich und funktionsfähig? Man mag es belächeln, aber im Ernstfall sind es oft unbedachte Kleinigkeiten, die zu lang- wierigen juristischen Auseinandersetzungen führen. Dazu gehört auch die Fotodoku- mentation des akuten Schadens: Ist erst ein- mal alles aufgeräumt und gereinigt, wird es schwierig, das wahre Ausmaß des Schadens aufzuzeigen. Generell sind Schäden durch Fotos, Notizen und/oder Aufzeichnungen möglichst zeit- nah zu dokumentieren und dem Versicherer zu melden. Darüber hinaus macht sich der Kontakt zu einem Sanierungsfachbetrieb bezahlt, der nicht nur auf die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen spezialisiert ist, sondern weitere Unterstützung und Hilfe zur ordnungsgemäßen Schadenabwicklung bietet. Da immer mehr Versicherer ihr Scha- denmanagement über Rahmenverträge mit Sanierungsunternehmen regeln, sollte der beauftragte Fachbetrieb über die zustän- dige Versicherung informiert werden. So lassen sich Mehraufwand, Verzögerungen und Missverständnisse vermeiden. Jedes Schadensbild und seine manchmal mehreren verschiedenen Ursachen erfordert die Ergreifung unterschiedlicher Einzelmaß- nahmen. Brandschäden zählen sicherlich zu den schwerwiegendsten, da sie viele Schad- stoffe freisetzen, die stärkste Bedrohung für Mensch und Gebäude darstellen und weil die Löscharbeiten zusätzlich Wasser- schäden nach sich ziehen. Verzögert sich dann noch die Sanierung, wegen polizeili- cher Ermittlungen oder der Erstellung eines Gutachtens, kann es noch problematischer werden: Schimmelbefall kann den Schaden am Objekt unnötig erweitern. Bei kleineren, überschaubaren Schadensereig- nissen hingegen können Betroffene viele Notmaßnahmen selbst vornehmen, zumal die meisten Versicherungsverträge ohnehin zur Schadenminderung verpfl ichten. So banal es sich lesen mag, so wichtig ist es, sich im akuten Schadensfall stets an die folgenden Regeln zu halten: